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Anmeldung laufende Musterfeststellungsklagen

Wir tragen Sie kostenlos und rechtssicher in das Klageregister ein! Anmeldung in nur 2 Minuten!

Musterfeststellungsklage oder Einzelklage wählen?

Die Musterfeststellungsklage ist ein guter Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Aber es stellt sich doch die Frage: Ist sie im Falle von Massenschäden wirklich immer und für jeden Geschädigten der richtige Weg? Oder gibt es Fälle, in denen eine Musterfeststellungsklage zwar möglich, eine Einzelklage aber ggfs. die bessere Lösung ist? 

Sie sind oder waren zum Zeitpunkt des Autokaufs rechtsschutzversichert?

Haben Sie als Betroffener eine passende Rechtsschutzversicherung, ist es immer sinnvoll, Einzelklage gegen das „schädigende“ Unternehmen zu erheben. Denn übernimmt die „Rechtsschutz“ die Kosten der Einzelklage, tragen Sie selbst kein Kostenrisiko! Außerdem kommt ein Einzelverfahren in der Regel deutlich schneller zum Abschluss. Sie haben den Schadensersatzanspruch in der Hand und unter dem Strich kommen Sie sehr viel schneller zu Ihrem Recht und damit auch zu Ihrem Geld.

Sie sind nicht rechtsschutzversichert?

Haben Sie als Betroffener KEINE passende Rechtsschutzversicherung, ist die Musterfest-stellungsklage wegen des „NullKosten-Risikos“ der bessere Weg. Denn für die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage entstehen keinerlei Kosten.

Alle Infos rund um die Musterfeststellungsklage

Im Zuge der Ermöglichung einer Musterfeststellungsklage in Deutschland wurde auch das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Hier können sich geschädigte Verbraucher einer neuen Art Sammelklage gegen Unternehmen anschließen. Geführt werden die Verfahren jedoch nicht von den Verbrauchern, sondern stellvertretend von einer qualifizierten Stelle – etwa einem Verbraucherschutzverband. Der Eintrag ins Klageregister ist für jeden Verbraucher möglich und zudem kostenfrei, bringt aber auch einige Folgen und Einschränkungen mit sich, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten.